"Von Anfang an bestens beraten"
Sichern Sie sich den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Viele junge Unternehmen scheitern an fehlendem Kapital. Dabei gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die ersten Monate oder Jahre finanziell zu sichern. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, so dass wir Sie über mögliche Förderleistungen im Vorfeld informieren. Denn Anträge zum Erhalt von Förderungen müssen grundsätzlich vorher gestellt werden.
Ein wichtiges Fördermittel: Der Gründungszuschuss
Der Gründerzuschuss bei Gründung aus der Arbeitlosigkeit.
Voraussetzungen sind:
- der grundsätzliche Anspruch auf Arbeitslosengeld,
- dass Sie mindestens einen Tag Arbeitslosengeld beziehen,
- dass Sie einen Restanspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld haben und
- dass Sie sich hauptberuflich selbstständig machen möchten.
Was müssen Sie tun, um diese Förderung zu erhalten?
Schritt 1:
Als Erstes müssen Sie sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden. Sie erhalten einen Fragebogen zur Ermittlung Ihres Anspruchs sowie der Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie benötigen einige Unterlagen, die vom Arbeitsamt geprüft werden, bevor über Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld entschieden wird.
Schritt 2:
Sie werden eingeladen zum Erstgespräch mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit. Dies dient in der Regel der Vorstellung Ihrer Person sowie der Feststellung Ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten. Es wird ein Stellenprofil für Sie erstellt. Sie sollten anläßlich dieses Erstgesprächs noch nicht über Ihre Überlegungen einer eventuellen Selbstständigkeit sprechen und bis zur endgütligen Beantragung des Gründungszuschusses ausreichende Bewerbungen schreiben aufgrund des sog. Vermittlungsvorrangs gem. § 4 SGB III.
Schritt 3:
Wenn Sie es nicht bereits getan haben, ist es jetzt Zeit, professionelle Beratung und Unterstützung für die Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit einzuholen. Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte wohl überlegt sein und die Chancen & Risiken im Vorfeld abgewogen werden.Wir unterstützen Sie von Anfang an dabei, die richtigen Schritte zu planen, Stolperfallen zu vermeiden und bereiten Sie auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit entsprechend vor.
Anläßlich eines kostenlosen Erstgesprächs erläutern Sie uns Ihre Geschäftidee. Wir prüfen die Umsetzbarkeit Ihrer Idee und schauen nach geeigneten Fördermöglichkeiten.
Für Gründer:innen aus der Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit der Beantragung eines AVGS zur Heranführung an die selbstständige Tätigkeit. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann 100 % der Beratungskosten.
Darüber hinaus gibt es unterschiedliche öffentliche Förderungen, so dass Ihre Beratungskosten bis zu 50 % gefördert werden können.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderprogramme und unterstützen Sie dann bei der Ausarbeitung Ihrer Geschäftsidee sowie der Erstellung des Businessplans samt Zahlenteil zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit.
Sehr gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch individuell. Rufen Sie uns am besten gleich an und vereinbaren einen Termin mit uns +49(0)211 39.02.38.14
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